So läuft es nach der Unterschrift Schritt für Schritt ab – du musst selbst fast nichts tun, der Notar steuert das meiste:
1Beurkundung beim Notar & Reservierung im Grundbuch: Beim Termin liest der Notar den kompletten Kaufvertrag Wort für Wort laut vor (das ist gesetzlich Pflicht) und beantwortet eure Fragen. Käufer und Verkäufer unterschreiben – der Kauf ist damit rechtsgültig beurkundet. Gleich danach beantragt der Notar für dich die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – sie reserviert die Wohnung für dich, der Verkäufer kann sie nicht mehr an jemand anderen verkaufen oder belasten.
2Grundschuld der Bank: Finanzierst du über eine Bank, wird deren Grundschuld als erstes ins Grundbuch eingetragen (noch vor deinem Eigentum). Damit das geht, bleibt der Verkäufer zunächst noch als Eigentümer im Grundbuch stehen: Er ist wirtschaftlich schon raus, „sitzt“ aber formal noch im Grundbuch, bis die Grundschuld eingetragen ist. Erst mit dieser Sicherheit zahlt die Bank dein Darlehen aus.
3Voraussetzungen & Genehmigungen: Der Notar holt alles ein, was vor der Zahlung nötig ist: Verzicht der Gemeinde aufs Vorkaufsrecht, ggf. Zustimmung der Hausverwaltung, Löschung alter Belastungen des Verkäufers – und meldet den Kauf ans Finanzamt (Grunderwerbsteuer).
4Warten aufs Grundbuchamt & Fälligkeitsmitteilung: Jetzt heißt es erst mal warten: Vormerkung und Grundschuld müssen beim Grundbuchamt eingetragen werden und alle Genehmigungen eintreffen – da hängen wir alle vom Grundbuchamt ab, das kann 1–3 Monate dauern. Sobald alles vorliegt, schickt dir der Notar die Fälligkeitsmitteilung: Jetzt ist der Kaufpreis fällig – du hast i. d. R. 14 Tage Zeit zu zahlen.
5Kaufpreis zahlen: Zuerst überweist du dein Eigenkapital, danach zahlt die Bank den Rest des Kaufpreises aus. Stehen im Kaufvertrag mehrere Kontonummern (IBAN), suchst du dir die passende aus – die, auf die dein zu zahlender Betrag passt. Überweise genau so, wie es in der Fälligkeitsmitteilung steht.
6Grunderwerbsteuer zahlen: Du bekommst den Steuerbescheid und zahlst die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt. Danach stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – ohne sie geht die Umschreibung nicht.
7Wirtschaftliches Eigentum (Besitzübergang): Mit vollständiger Zahlung gehen „Besitz, Nutzen und Lasten“ auf dich über. Das genaue Datum ist der Tag, an dem das Geld beim Verkäufer eingeht – also das Datum auf dem Kontoauszug des Verkäufers. Ab wann dir die Miete zusteht (und du Hausgeld & Nebenkosten trägst), regelt dein Kaufvertrag – meist ab genau diesem Zahlungseingang. Das gilt, auch wenn du im Grundbuch noch nicht als Eigentümer stehst.
8Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Zum Schluss trägt dich das Grundbuchamt als neuen Eigentümer ein. Erst damit bist du auch formal/rechtlich Eigentümer und bekommst den neuen Grundbuchauszug. läuft wieder übers Grundbuchamt · dauert nochmal einige Wochen
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Gut zu wissenBei vermieteten Kapitalanlagen gibt es keine Schlüsselübergabe – die Mieter bleiben einfach wohnen. Kaution & Instandhaltungsrücklage werden i. d. R. in 4–8 Wochen an dich übertragen. Der Notar führt dich durch alle Schritte – du musst nichts davon selbst anstoßen.